Zwei Flugblätter von 1945 für französische und ukrainische Gefangene als Anleitung für ihr Verhalten bei Fliegeralarm etc.
Übersetzung aus dem ukrainisch geschriebenen Blatt::
„Verhaltensregeln während und nach dem Luftalarm" An alle ausländischen Arbeiter und Arbeiterinnen
Die Luftschutzmassnahmen haben zum Ziel, die Zivilbevölkerung vor den absurden Terror-Angriffen des Feindes zu schützen. Deshalb muss man sich genau an die veröffentlichten Regeln halten, insbesondere folgendes beachten:
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Man muss Ruhe und Ordnung bewahren.
Man muss den Anordnungen der Lagerleitung und der Wächter absolut Folge leisten.
Das Licht ist das beste Ziel für die Bombenangriffe. Deshalb darf kein Licht nach aussen dringen. Man darf im Freien keine Streichhölzer anzünden und keine Taschenlampen benützen.
Während des Luftalarms muss jeder – ausser die Leiter des Luftschutzes bestimmen es anders – schnell den nächstgelegenen Luftschutzunterstand oder einen Schützengraben aufsuchen, was die grösste Sicherheit gewährleistet.
Es ist verboten, in den Luftschutzräumen und offenen Schützengräben zu rauchen.
Man darf die Schutzräume oder den Schützengraben erst nach der Entwarnung oder auf besonderen Befehl der Lagerleiter oder der Wächter verlassen. Auch nach der Entwarnung ist es verboten, das Lager oder den Arbeitsplatz ohne Erlaubnis zu verlassen.
Wer mit der Rettung Verwundeter, Feuerlösch- oder Säuberungsarbeiten betraut ist oder mit irgendeiner anderen Rettungsarbeit, ist verpflichtet, seine ganze Kraft
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für diese Arbeit einzusetzen.
Wer während seiner Luftschutztätigkeit ein Verbrechen gegen das Leben oder gegen das Eigentum begeht, kann mit dem Tod bestraft werden.
Der Abgeordnete für den Vierjahresplan und Generalbevollmächtigte für die Arbeitskräfte
Unterzeichnet:
Fritz Sauckel
Reichsbevollmächtigter und Gauleiter“
(Anmerkung G.S.: Gauleiter Fritz Sauckel (= Saukerl!) wurde nach dem Krieg in Nürnberg als Kriegsverbrecher von den Amerikanern zum Tode verurteilt)