Demo SIA Norm Energie im Hochbau


0.3 Hinweise zur Anwendung der Norm

0.3.1
Die vorliegende Norm kann grundsätzlich für drei verschiedene Aufgabenstellungen verwendet werden (vgl. Tabelle 1). In einem ersten Fall wird der mit standardisierten Vorgaben berechnete Heiz- wärmeverbrauch mit den Anforderungen dieser Norm oder mit behördlichen Vorgaben verglichen (Nachweis). In einem zweiten Fall wird der zu erwartende Wärme- oder Energiebedarf eines projek- tierten Neubaus oder Umbaus berechnet oder optimiert (Optimierung). Bei der dritten Aufgabenstellung wird der berechnete Energieverbrauch eines bestehenden Gebäudes mit dem effektiven Energieverbrauch verglichen (Messwert).

0.3.2
Beim Nachweis sind für die Nutzung stets die Standardnutzungswerte einzusetzen. Für die Klima- daten sind die Klimawerte der allenfalls in Zusammenhang mit den Anforderungen definierten Klimastation zu verwenden. Bei der Optimierung und beim Messwert sind für die Nutzung und das Klima immer die nach Kenntnis der Planenden am besten zutreffenden Werte (bestbekannte Werte) einzusetzen. Beim Messwert sind, soweit vorhanden, die Klimadaten der Messperiode zu verwenden. In diesem Fall muss der Nutzungsgrad berücksichtigt werden.

Tabelle 1

Nachweis
(Vergleich mit
Anforderungen und
behördlichen Vorgaben)
Optimierung
(Planung und
Optimierung)
Messwert
(Vergleich mit
gemessenen Werten)
Nutzung Standardnutzung unbekannte Werte für
das betreffende Objekt
bestbekannte Werte für
das betreffende Objekt
Klimadaten Standardnutzung bestbekannte Werte für
das betreffende Objekt
bestbekannte Werte für
das betreffende Objekt
Anforderungen Standardnutzung bestbekannte Werte für
das betreffende Objekt
bestbekannte Werte für
das betreffende Objekt

0.3.3
Die Bestellerforderung kann auch in Relation zu den Grenzwerten und Zielwerten definiert werden. Bei bestehenden Gebäuden können die Grenz- und Zielwerte – nach Umrechnung des effektiven Energiebedarfs auf die Standardnutzung – auch zur Beurteilung der energetischen Qualität dieser Gebäude dienen.

0.3.4
Die Anforderungen an die Gebäudehülle werden alternativ als Grenz- und Zielwerte für den Heizwärmebedarf (Systemanforderung) oder für die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der Einzelbauteile (Einzelanforderungen) definiert. Bei Einhaltung der Einzelanforderungen sind die Anforderungen der Norm SIA 180 für den Wärmeschutz im Winter automatisch eingehalten. Bei Verwendung der Systemanforderungen muss separat geprüft werden, ob die Einzelbauteile den Anforderungen der Norm SIA 180, Ziffer 4.1.2, entsprechen. Zur Sicherstellung der thermischen Behaglichkeit im Sommer ist in jedem Fall zu prüfen, ob die Anforderungen der Norm SIA 180, Kapitel 5, eingehalten sind. Das gilt insbesondere für Bauten mit grossem Fensteranteil.

0.3.5
Grosse, kompakte Gebäude haben beim selben Wärmedämmstandard einen kleineren Heizwärmebedarf als kleine, wenig kompakte Gebäude. Die Anforderungen an den Heizwärmebedarf werden daher in Abhängigkeit von der Gebäudehüllzahl A/EBF definiert. Grosse, kompakte Gebäude haben eine kleine Gebäudehüllzahl (A/EBF zwischen 0,4 und 0,8), während kleine, wenig kompakte Gebäude Gebäudehüllzahlen bis 2,0 und mehr aufweisen können. Die Grenzwerte nehmen mit der Gebäudehüllzahl zu, aber nicht im selben Mass wie die Wärmeverluste wegen mangelnder Kompaktheit. Damit wird der Bau von kompakten Gebäuden und die bessere Wärmedämmung von wenig kompakten Gebäuden gefördert. Der Effekt des Oberflächen-Volumen-Verhältnisses auf den Heizwärmeverbrauch wird nur teilweise kompensiert.

1.1 Energiebilanz
Im Zentrum dieser Norm steht die Energiebilanz eines Gebäudes. Die wichtigsten Elemente sind in Figur 1 dargestellt und werden nachstehend erläutert.

Figur 1 Energiebilanz eines Gebäudes

Energiebilanz eines Gebäudes


1 Systemgrenze Heizwärmebedarf
2 Systemgrenze Wärmebedarf für Warmwasser
3 Systemgrenze Heiz- und Warmwassersystem
4 Systemgrenze Gebäude
Ehww Energiebedarf für Heizung und Warmwasser
Qg Wärmegewinne

Der Heizenergiebedarf, der Heizwärmebedarf und ihre Komponenten (Verluste, Gewinne) werden auf die Energiebezugsfläche mit Raumhöhenkorrektur (EBF) gemäss Empfehlung SIA 180/4 bezogen (vgl.Anhang F). Sie werden in MJ/m2 pro Berechnungsperiode oder pro Jahr angegeben 1).

1) Zur Umrechnung: 1 kWh = 3,6 MJ. Für diese flächenspezifischen Grössen wird das Symbol Q verwendet, obwohl in der Norm SN EN 832 dieses Symbol für nicht flächenspezifische Wärmemengen verwendet wird.


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